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Warning: Sensitive Security Information II

December 31st, 2009 by G!

Es ist eine alte Weisheit, dass derjenige im Vorteil ist, der lesen kann. Das gilt auch und (im heutigen Zeitalter) vor allem für das Kleingedruckte. Dies umso mehr, wenn es zwar klein(er), aber dafür fett und in GROSSBUCHSTABEN geschrieben ist, wie der Disclaimer der Sensitive Security Information, die ich im letzten Beitrag beschrieben habe.

Ein Blogger, der eine Sensitive Security Information des Departement of Homeland Security veröffentlicht hat, bekam postwendend Besuch von einem Bundesagenten, der im eine sogenannte “subpoena” überbrachte. Darin wird der Blogger vom Administrationsadministrator unter Androhung von Busse aufgefordert,

All documents, emails, and/or faxsimile transmissions (sic) in your control possession or control concerning your receipt of TSA Security Directive xxx-xx-xx dated December 25, 2009.”

herauszugeben! [Danke an Arie für den Link!]

Es überrascht doch immer wieder, wie schnell vertrauliche Informationen den Weg ins Internet finden. Man muss die getroffenen Massnahmen weder für sinnvoll, angebracht oder was auch immer halten, wenn aber eine Regierungsstelle eine Meldung absolut unmissverständlich als nicht öffentlich qualifiziert muss derjenige, der sie bekannt gibt nicht überrascht sein, wenn er mit den (ebenso unmissverständlich angedrohten) Konsequenzen konfrontiert wird!

Die Meinungen, dass die Öffentlichkeit das Recht auf sämtliche Informationen habe und dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, halten sich zwar hartnäckig, werden dadurch aber keinesfalls zutreffender! Lesen können allein reicht also noch nicht, man sollte auch wissen, was man mit dem Gelesenen anfangen soll…

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